Stadtverordnete folgen Markeer Vorschlag für windradfreien Korridor
Quelle: Märkische Allgemeine, Verfasser: JENS WEGENER
NAUEN. Im Entwurf des Nauener Flächennutzungsplanes (FNP) wird es einen windradfreien Korridor östlich und südöstlich von Markee geben. Ob die Genehmigungsbehörde (Landkreis) mit dieser Variante mitgeht, wird sich im nächsten Jahr zeigen.
Mit knapper Mehrheit von 13 zu zwölf Stimmen lehnte das Nauener Stadtparlament am Mittwochabend den Verwaltungsvorschlag zu Windgebieten bei Markee im Flächennutzungsplan ab. Der beinhaltete eine Reduzierung von Windrädern aber nicht den völligen Verzicht auf neue Anlagen. Die Stadtverordneten folgten stattdessen dem Vorschlag des Markeer Ortsbeirates, der da sagt: keine weiteren Anlagen und Festschreiben von Höhenbegrenzungen für bestehende und im Bau befindliche Windmühlen.
Der Entscheidung war eine lange Diskussion vorausgegangen. Denn völlig überraschend hatten die Stadtverordneten mehrere Schreiben auf den Tisch bekommen, darunter die von der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming, von der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg, von der Kommunalaufsicht des Landkreises und vom Anwalt der Bürgerinitiative "Gegenwind" Christian Otto. Sofort war in der Abgeordnetenrunde von Einschüchterungsversuchen oder Beeinflussung die Rede. "Ich konnte Ihnen die Papiere nicht eher zustellen, weil sie erst am Dienstag eingegangen sind", rechtfertigte sich Bürgermeister Detlef Fleischmann (SPD). Die Unterlagen seien aber so wichtig, dass sie vor der Abstimmung zur Kenntnis genommen werden müssten.
Die Verwaltung hatte im Vorfeld der Stadtverordnetenversammlung wegen rechtlicher Bedenken gegenüber dem Markeer Ortsbeiratsvorschlag einige Träger öffentlicher Belange angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten. Die Regionale Planungsgemeinschaft sieht nach Studium der Unterlangen keine Gründe "für eine erneute Ausgrenzung von Eignungsflächen für die Windenergienutzung auf der Ebene des FNP." Ähnlich argumentiert die Gemeinsame Landesplanung. Die im Regionalplan Wind ausgewiesenen Eignungsgebiete würden einen Suchraum darstellen, der von den Gemeinden konkretisiert werden könne. "Die Nutzung der Eignungsgebiete ist aber nicht grundsätzlich in Frage zu stellen."
Der Leiter der Kommunalaufsicht des Landkreises, Jens Aasmann, machte den Nauener Bürgermeister darauf aufmerksam, dass Gemeindevertreter und Hauptverwaltungsbeamte für die Rechtmäßigkeit ihrer Handlungen einstehen müssen. Es habe im Landkreis schon einen Fall gegeben, wo ein Hauptverwaltungsbeamter wegen einer unterlassenen Beanstandung seiner Gemeinde Schadenersatz leisten musste.
Genau diesen Schadenersatz hatten Windkraftinvestoren angekündigt, wenn Anlagen nicht gebaut, verzögert oder plötzlich in der Höhe beschränkt würden. BI-Anwalt Christian Otto wiegelt ab: "Schadenersatzansprüche können überhaupt nur dann drohen, wenn zum Schluss des Verfahrens ein fehlerhafter FNP beschlossen wird." Jetzt handele es sich ja nur um den Entwurf des FNP. Stadtverordnete Anke Meißner (LWN) unterstrich das in dem sie sagte: "Soll man uns doch im Laufe des Verfahrens mögliche Fehler aufzeigen."
Von der PDS- und der SPD-Fraktion kamen Bedenken, weil es die Pflicht der Stadtverordneten sei, Schaden von der Stadt abzuwenden. "Wenn der FNP jetzt nicht genehmigungsfähig ist und wir ein neues Verfahren beginnen müssen, kostet das Geld und ein Jahr Zeit", so Thomas Lück (PDS). Schließlich beantragte die CDU-Fraktion die geheime Abstimmung.